Der 1. Strafsenat des Bezirksgerichtes Rostock verurteilte Werner Engler am 21. März 1983 wegen Mordes zu fünfzehn Jahren, Ramona Prüßing zu einem Jahr Freiheitsentzug.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.02.2002)
Werner Engler steht auf, schaut nach draußen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.02.2002)