Wertgebühren

  1. Nach der von der Bundesregierung initiierten Novelle werden die Gerichtsgebühren um durchschnittlich 25 Prozent, die Rahmen- und Wertgebühren für Rechtsanwälte um 15 und 4,4 Prozent angehoben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)