Westlehrkräfte

  1. Die Gesetzesinitiative der Länder Sachsen und Nordrhein-Westfalen sieht vor, Grund- und Berufsschullehrer im Osten in die Besoldungsklassen A 10 und A 11 einzustufen, während die entsprechenden Westlehrkräfte nach A 11 und A 12 bezahlt werden. ( Quelle: TAZ 1994)