Whiskies

  1. Der mündlichen Begründung des Vorsitzenden Richters Jürgen Hanreich zufolge hatte der Angeklagte am 13. September vorigen Jahres nach der Arbeit mehrere Biere und Whiskies getrunken und zuhause randaliert, weshalb Frau T. die Polizei um Hilfe bat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)