Wies'nbesuch

  1. Denn ein Wies'nbesuch auf Firmeneinladung - zu früheren Zeiten waren ganze städtische Abteilungen von Baufirmen eingeladen worden - gilt nicht als stillschweigend genehmigt, darauf weist das Personalreferat eigens hin. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)