Um Kündigungen zu verhindern, werden künftig bei Zahlung von Winterausfallgeld für die 31. bis 100. Stunde die Sozialversicherungsbeiträge vollständig aus der Umlage erstattet.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Das Schlechtwettergeld, eine Art Sonder-Arbeitslosengeld für die Winterzeit, hat Bonn aus Sparzwängen abgeschafft und durch ein Winterausfallgeld ersetzt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)