Wirtschaftswert

  1. Zudem darf der Wirtschaftswert des Hofes nicht über 15 000 DM und das Einkommen außerhalb der Landwirtschaft nicht unter 40 000 DM liegen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Solange die genannten Grenzwerte für Wirtschaftswert und außerlandwirtschlaftlichem Einkommen eingehalten werden, erhalten Ehegatten zudem ein generelles Befreiungsrecht, das zunächst bis zum 31. Dezember 1999 ausgeübt werden kann. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)