Wissenselementen

  1. Fragen der gegenseitigen Zurechnung von Wissenselementen oder Verhaltensweisen stellen sich schon deswegen nicht, weil das Rechtsgeschäft nicht teilbar ist und sein Erfolg die Erfüllung des Erwerbstatbestandes durch beide Ehegatten voraussetzt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)