Wochenendhäuser

  1. Zwanzig Wochenendhäuser dürfen zunächst nicht mehr benutzt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Es könne kein Haftbefehl mehr erlassen werden, wenn ein junger Mensch beispielsweise in Wochenendhäuser einbreche. ( Quelle: TAZ 1988)
  3. Wochenendhäuser und Bungalows mit Nutzungsverträgen sind von den Veränderungen nicht betroffen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Gerade in Umlandgemeinden, in denen auf bis zu einem Viertel der Grundstücke Wochenendhäuser stünden, sei sie geeignet, deren Besitzer an den Ausgaben für den Bau und die Instandhaltung von Straßen, Beleuchtung usw. zu beteiligen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)