Wohndauer

  1. Dabei galt zum Beispiel eine kurze Wohndauer von weniger als zwei Jahren als besondere Härte. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.12.2001)
  2. Und die richteten sich immer nach der Wohndauer. ( Quelle: Die Welt Online vom 23.10.2003)
  3. Für Gruppenüberheblichkeit und Gruppenverachtung war lediglich die Wohndauer entscheidend. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.07.2002)
  4. Ein "Anspruch" auf die Wohnung entsteht für den Untermieter auch bei langer Wohndauer grundsätzlich nicht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  5. Der Mieterbund werde dabei unter anderem eine generelle Kündigungsfrist von drei Monaten für Mieter verlangen, die nach den bisherigen Plänen noch nach Wohndauer gestaffelt ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  6. Ein Passus, der festlegt, dass der Mieter immer beim Auszug und unabhängig von der Wohndauer renovieren muss, ist nichtig. ( Quelle: Tagesspiegel vom 06.03.2005)