In den neuen Bundesländern wurden Wohnungsfürsorgemittel des Bundes aus dem Einzelplan 25 sowie seit 1993 auch Mittel des Verteidigungshaushaltes (Einzelplan 14) für den Wohnungsneubau und den Ankauf von Belegungsbindungen eingesetzt.
( Quelle: Jahresbericht der Bundesregierung 1995)