Wohnungsgebern

  1. Der Sozialdienst sollte sich daher umgehend mit von Wohnungsverlust bedrohten Haushalten und deren Wohnungsgebern in Verbindung setzen und im Falle von Mietschulden vorklären, ob durch die Übernahme der Mietschulden die Wohnung erhalten werden kann. ( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)