Wohnungsmodernisierungen

  1. Wohnungsmodernisierungen könnten ebenso bezuschußt werden wie Zusatzeinrichtungen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Mit der Erhaltungsverordnung kann das Bezirksamt Verdrängungsprozessen begegnen und beispielsweise Wohnungsmodernisierungen nur dann genehmigen, wenn die Mieten anschließend das im Mietspiegel verankerte Niveau nicht überschreiten. ( Quelle: TAZ 1990)