Doch Unterhachings Rechtsvertreter Wolf-Rüdiger Bub sieht gute Chancen, das bislang noch gar nicht unterschriebene und damit auch nicht rechtskräftige Urteil von Stuttgart zu kippen.
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Schon deshalb weisen der junge Wildmoser wie auch Wolf-Rüdiger Bub, einer seiner Verteidiger, die Anklagevorwürfe entschieden zurück: Es habe sich nicht um Schmiergelder, sondern um zulässige Provisionen gehandelt.
( Quelle: Die Welt Online vom 01.12.2004)