Zahlungszusage

  1. Standby- Akkreditive beinhalten beispielsweise die Zahlungszusage der Bank für den Fall, daß der Schuldner eines Geschäftes seine Leistung nicht erbringt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Mit der Zahlungszusage vom Sozialamt darf die Versorgung nicht eingestellt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)