Zeitzuschläge

  1. Die Gewerkschaften verlangen für Arbeit nach 18.30 Uhr Zeitzuschläge von 55 Prozent. ( Quelle: Welt 1996)
  2. Für die Arbeit nach 18.30 Uhr und sonnabends nach 14 Uhr gibt es 20 Prozent Zeitzuschläge. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Als Ausgleich für Arbeitszeiten nach 18.30 Uhr und an Samstagen nach 14 Uhr soll es überdies sogenannte Zeitzuschläge geben, die als zusätzliche Freizeit zu gewähren sind. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)