Zinserträge

  1. Derzeit werden Zinserträge oberhalb des Sparerfreibetrags von 1550 (Ehepaare: 3100) Euro direkt mit einem Abschlag von 30 Prozent besteuert, der als Vorauszahlung für die später fällige Einkommensteuer gilt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.06.2003)
  2. Regelmäßig fließe ein Teil der Zinserträge, die am Jahresanfang ausgeschüttet werden, in Edelmetalle. ( Quelle: FAZ 1994)
  3. Derzeit werden die Zinserträge zwar schon direkt mit einem Abschlag von 30 Prozent besteuert. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.06.2003)
  4. Unter steuerlichen Gesichtspunkten komme es dabei darauf an, in der Ansparphase eine steuerliche Belastung für Zinserträge auf das Eigenkapital zu vermeiden. ( Quelle: FAZ 1994)
  5. Völkers: Anleihen, die Zinserträge bringen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, kurz: alles, was keine Dividende abwirft. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  6. Es mache schließlich auch keinen Sinn bei der gegebenen Steuersituation hohe Zinserträge in Deutschland zu erwirtschaften. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  7. Der Bund setzt nun erstmals Repos ein, also den Verkauf von Staatsanleihen mit einer Rückkaufgarantie bei Laufzeiten bis zu einem Jahr, um Zinserträge zu erwirtschaften. ( Quelle: Die Welt Online vom 23.05.2002)
  8. Obendrein sei sie verwaltungstechnisch einfacher als die jährliche Veranlagung der Zinserträge. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  9. Übliche Praxis sei es, die 30 Prozent Zinsabschlag an die Bank zu zahlen und die Zinserträge nicht bei der Steuererklärung anzugeben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.03.2005)
  10. Ein Tochterinstitut der Kasseler Sparkasse sollte Zinserträge seiner Kunden an der deutschen Quellensteuer vorbei nach Luxemburg geleitet haben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)