Zinses

  1. Reich erläuterte, daß künftig die Bonität des Kreditnehmers und die Qualität der Sicherheiten die Höhe des zu zahlenden Zinses beeinflussen. ( Quelle: Abendblatt vom 16.12.2004)
  2. Wer auf die Vorteile eines festen Zinses nicht verzichten will, sich aber trotzdem die Möglichkeit zu Sondertilgungen offen halten möchte, muss sich das im Vertrag ausdrücklich zusichern lassen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.09.2001)
  3. Die Kl. hat nach diesem Gesetz keinen Anspruch auf Bestellung eines Erbbbaurechts für die Hälfte des üblichen Zinses (§§ 32ff.) oder auf Ankauf des Grundstücks für die Hälfte des Bodenwerts (§§ 62ff.). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Dabei hat J. M. Keynes in seinem Werk 'Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes' einem Außenseiter, einem Kaufmann, recht gegeben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)