Denn der Fiskus schlägt in diesem Fall bei den zum Jahreswechsel erfolgenden Zinsgutschriften erbarmungslos zu und kassiert direkt 30 Prozent der Erträge als Zinsabschlagsteuer.
( Quelle: Die Welt Online vom 22.11.2004)
Die Opfer erhielten gefälschte Festgeldzertifikate von US-Banken, Versicherungsbestätigungen, Kontoauszüge und Zinsgutschriften.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die zu versteuernden Zinsgutschriften sind dagegen wegen des niedrigen Kupons minimal.
( Quelle: Die Welt vom 06.06.2005)