Zivilschutzstellen

  1. Warnmeldungen werden dann im Ernstfall innerhalb von 20 Sekunden von den Zivilschutzstellen zu den Landes- Rundfunkanstalten und zu den Lagezentren von Bund und Ländern gesendet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.10.2001)