Zivilstreitigkeiten

  1. Im politischen Wahlkampf sei der Aufkleber als "Meinungsäußerung" erlaubt, begründete Richter Michael Mauck am Donnerstag eine entsprechende Eil-Entscheidung des Berliner Landgerichts für Zivilstreitigkeiten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. In Zivilstreitigkeiten zum Beispiel werden rund 40 Prozent der Entscheidungen der erstinstanzlichen Gerichte - zumeist Amtsgerichte - im Berufungsverfahren aufgehoben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.11.2004)
  3. In anderen Ländern wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen hat man bei den Zivilstreitigkeiten ein ganz wesentliches Moment herausgenommen, nämlich die Erscheinungspflicht. ( Quelle: Spiegel Online vom 07.03.2003)