Zollsätze

  1. Bei Freihandelsabkommen behalten die Länder ihre unterschiedlichen Zollsätze und räumen sich gegenseitig nur für bestimmte Waren Zollpräferenzen ein. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.08.2003)
  2. Die einzelnen Staaten einer Freihandelszone wenden aber gegenüber der Außenwelt weiter autonom ihre eigenen Zollsätze an, während eine Zollunion (wie beispielsweise die EWG) gleiche Zölle an allen ihren Grenzen erhebt. ( Quelle: Die Zeit (11/1968))