Zuchtverbot

  1. Mittlerweile haben fast alle Bundesländer scharfe Sofortmaßnahmen beschlossen: Zuchtverbot, Haltung nur mit Erlaubnis, Hundeführerschein, Maulkorb- und Leinenpflicht für gefährlich eingestufte Hunde. ( Quelle: Junge Welt 2000)
  2. Zudem werden in einer Liste 42 Rassen namentlich aufgeführt, für die zusätzliche Einschränkungen gelten. 13 Kampfhundrassen werden in NRW "generell verboten" (Halte- und Zuchtverbot). ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. So hat der Senat in Berlin ein absolutes Zuchtverbot beschlossen. ( Quelle: BILD 2000)
  4. "Der Staat kann weder ein Zuchtverbot für Rechtsradikale verhängen, noch besonders aggressive Exemplare einschläfern lassen." ( Quelle: Junge Freiheit 2000)
  5. Entscheidend sei, dass es kein Zuchtverbot mehr gebe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.03.2004)
  6. Obwohl seit Juli 2000 auch ein Zuchtverbot für die fünf so genannten Kampfhund-Rassen besteht, mangelt es im Tierheim Lankwitz nicht an Welpen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.06.2001)
  7. Rund 60 der 240 in Schweden registrierten Hunderassen sind nach Ansicht der Landwirtschaftsbehörde so degeneriert, daß sie unter das Zuchtverbot fallen sollten. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  8. Nordrhein-Westfalen hatte am Dienstabend ein Import- und Zuchtverbot für gefährliche Hunde beschlossen. ( Quelle: BILD 2000)