Mittlerweile haben fast alle Bundesländer scharfe Sofortmaßnahmen beschlossen: Zuchtverbot, Haltung nur mit Erlaubnis, Hundeführerschein, Maulkorb- und Leinenpflicht für gefährlich eingestufte Hunde.
( Quelle: Junge Welt 2000)
Zudem werden in einer Liste 42 Rassen namentlich aufgeführt, für die zusätzliche Einschränkungen gelten. 13 Kampfhundrassen werden in NRW "generell verboten" (Halte- und Zuchtverbot).
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
So hat der Senat in Berlin ein absolutes Zuchtverbot beschlossen.
( Quelle: BILD 2000)
"Der Staat kann weder ein Zuchtverbot für Rechtsradikale verhängen, noch besonders aggressive Exemplare einschläfern lassen."
( Quelle: Junge Freiheit 2000)
Entscheidend sei, dass es kein Zuchtverbot mehr gebe.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.03.2004)
Obwohl seit Juli 2000 auch ein Zuchtverbot für die fünf so genannten Kampfhund-Rassen besteht, mangelt es im Tierheim Lankwitz nicht an Welpen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.06.2001)
Rund 60 der 240 in Schweden registrierten Hunderassen sind nach Ansicht der Landwirtschaftsbehörde so degeneriert, daß sie unter das Zuchtverbot fallen sollten.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Nordrhein-Westfalen hatte am Dienstabend ein Import- und Zuchtverbot für gefährliche Hunde beschlossen.
( Quelle: BILD 2000)