Zufahrtsabschlüsse

  1. Insbesondere entspricht das Tor einem legitimen Bedürfnis der Kl. nach Sicherheit für ihre spielenden Kinder und entbehrt deshalb jeden Schikanecharakters. Derartige Zufahrtsabschlüsse entsprechen im übrigen häufig anzutreffenden Verhältnissen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)