Zugewinnausgleich

  1. So wird z.B. der Zugewinnausgleich durch Berechnungsfälle plastisch und nachvollziehbar veranschaulicht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Im Erbfall bleibt der rechnerische Zugewinnausgleich steuerfrei - im Extremfall das halbe Vermögen. ( Quelle: Die Welt Online vom 08.09.2002)