Zugewinnausgleich
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So wird z.B. der Zugewinnausgleich durch Berechnungsfälle plastisch und nachvollziehbar veranschaulicht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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Im Erbfall bleibt der rechnerische Zugewinnausgleich steuerfrei - im Extremfall das halbe Vermögen.
( Quelle: Die Welt Online vom 08.09.2002)
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