Zugsicherung

  1. Die Münchner Staatsanwaltschaft geht nach dem derzeitigen Ermittlungsstand davon aus, daß durch die sogenannte 'Induktive Zugsicherung' (Indusi) zwar eine Zwangsbremsung ausgelöst wurde, der Zug aber trotzdem nicht rechtzeitig zum Stehen kam. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)