Zukunftskontrakte

  1. In allen Betrieben sind ab sofort auch so genannte "Zukunftskontrakte" möglich, auf zwei Jahre befristete Arbeitsverträge, mit denen Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger wieder ins Berufsleben eingegliedert werden sollen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 10.06.2005)