Zulage

  1. Die Zulage für Alt- und Neubauten müsse gleich hoch sein. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.12.2001)
  2. Grundsätzlich ist jedes - auch kurzfristiges Verbringen von geförderten Wirtschaftsgütern außerhalb des Fördergebiets - förderschädlich. Das gilt sowohl für die Zulage, den Zuschuß als auch für die Sonderabschreibung nach dem FörderGG (12). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Die Zulage beträgt 130 Euro. 2008 steigt der Mindestbeitrag auf 60 Euro bei einer Zulage von 524 Euro. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.11.2002)
  4. Die Zulage beträgt 130 Euro. 2008 steigt der Mindestbeitrag auf 60 Euro bei einer Zulage von 524 Euro. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.11.2002)
  5. Die Zulage beträgt in der Regel zehn Prozent; für Kleinbetriebe kann sie auch 20 Prozent erreichen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  6. Sofern die festgesetzten Einkommensgrenzen gewahrt werden, sollen künftig ein einheitlicher Familiengrundbetrag von 1 000 Euro und eine Zulage von 800 Euro je Kind gezahlt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.02.2003)
  7. Hauptelement der neuen Förderung ist eine für alle Bauinteressenten gleich hohe Zulage von (bis zu) 5000 Mark pro Jahr, ergänzt durch ein Baukindergeld von 1500 Mark. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  8. Bau und Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums sollen nach den Vorstellungen von Bundesbauminister Klaus Töpfer künftig unabhängig vom Einkommen in Form einer Zulage gefördert werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  9. Fast 13 Jahre danach gebe es für eine solche Zulage keinen Grund mehr. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.03.2004)
  10. Obendrein werden durch die Zulage Strukturen in der krisengeschüttelten Baubranche zementiert. ( Quelle: Die Welt Online vom 23.10.2004)