Zulassungsgrund

  1. Zulassungsgrund, nämlich die unverschuldete Klagefristversäumung, alle anderen (Vor-) Fragen unentschieden lassen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Vor allem hätte es (wovon auch das BAG ausgeht) keine Rolle gespielt, daß der Zulassungsgrund später weggefallen ist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)