Zumutbarkeitsregel

  1. Ja. Die sogenannte Zumutbarkeitsregel bei der Arbeitsvermittlung, die einen Weg von zweieinhalb Stunden für die Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsort zuläßt, gilt nicht für die Verfügbarkeit. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Dagegen sieht die Rechtsprechung einen Arbeitsweg von zweieinhalb Stunden für die Hin- und Rückfahrt als durchaus zumutbar an (Zumutbarkeitsregel). ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)