Ja. Die sogenannte Zumutbarkeitsregel bei der Arbeitsvermittlung, die einen Weg von zweieinhalb Stunden für die Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsort zuläßt, gilt nicht für die Verfügbarkeit.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Dagegen sieht die Rechtsprechung einen Arbeitsweg von zweieinhalb Stunden für die Hin- und Rückfahrt als durchaus zumutbar an (Zumutbarkeitsregel).
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)