Zuständigkeitsvorschrift

  1. Wegen einer 1994 geänderten Zuständigkeitsvorschrift im Grundgesetz wäre das Regelwerk aus dem Jahre 1956 - würde es heute erlassen - jedoch inzwischen Sache der Länder, heißt es in dem Urteil. ( Quelle: ZDF Heute vom 11.06.2004)