Zustandsveränderung

  1. Diese Klausel, so die Richter, knüpfe hinsichtlich der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen an eine Zustandsveränderung der Mietsache an und lege damit den Umfang der Verpflichtung fest. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)