Ob über den Zustimmungsvorbehalt des Art. 84 Abs. 1 GG diese Gesetzgebung in annähernd voller Breite erschwert werden sollte, ist eine Frage von kaum zu unterschätzendem verfassungspolitischem Gewicht.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Kusch: Ich schließe sogar das nicht aus - was aber nicht heißt, dass jetzt jede Lockerungsentscheidung unter den Zustimmungsvorbehalt der Amtsleitung gestellt wird.
( Quelle: Die Welt 2001)
Für die Gewährung der einzelnen Darlehenstranchen galt jedoch weiterhin ein Zustimmungsvorbehalt der Finanzverwaltunng.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)