Zuverlässigkeitsprüfung

  1. Wer einen Wachdienst beauftragt, der hat immerhin die Gewähr, daß die Firmeninhaber und deren Mitarbeiter einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen worden sind. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. So wie Bayern eine Zuverlässigkeitsprüfung von rund 20 000 Mitarbeitern an Flughäfen eingeführt hat. ( Quelle: Die Welt 2001)
  3. Die dafür geltenden Bestimmungen knüpfen laut Innenministerium an die Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Waffengesetz an. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)