Zuweisungssumme

  1. In der Vorlage hatte sich das Bezirksamt auf die Zuweisungssumme des Senats (103 Millionen Mark) gestützt, zugleich aber mit der pauschalen Minderausgabe (19 Millionen Mark) einen höheren "fachlich begründeten Bedarf" (Paul) deutlich gemacht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)