Zuwendungsbescheide

  1. Ein Problem ist nur: Bis 2008 sind diese schon durch rechtskräftige Zuwendungsbescheide besiegelt. ( Quelle: Handelsblatt vom 16.06.2005)
  2. Gesichert ist zur Zeit nur, daß die Zuwendungsbescheide für den Kokskohlenplafond bis 1997 und für die Verstromung bis 1998 ergangen sind, nachdem Ende 1995 der für den Bergbau sehr viel vorteilhaftere Jahrhundertvertrag ausgelaufen ist. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Zur Herausforderung wird die deutsche Bergbaupolitik so erst, wenn es um die Zeit nach 2008 geht - also nach Stilllegung der Zeche Walsum und dem Auslaufen der Zuwendungsbescheide für die Subventionen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.09.2005)
  4. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hält die kurzfristige Streichung der Zuwendungen für rechtlich bedenklich und lässt derzeit die Zuwendungsbescheide prüfen. ( Quelle: Abendblatt vom 04.08.2004)
  5. Die Zuwendungsbescheide könnten nur einvernehmlich zwischen Bundesregierung und den Subventionsempfängern geändert werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  6. So sei die Zahl der im ersten Quartal eines Haushaltsjahres ausgestellten Zuwendungsbescheide immer noch sehr gering. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  7. Für die Beihilfen, die den Kohleabsatz an die Kraftwerke sichern sollen, gibt es Zuwendungsbescheide bis einschließlich 1998, die Kokskohlenbeihilfe ist bis Ende 1997 gesichert. ( Quelle: Die Zeit 1996)