Zwei-Jahres-Garantie

  1. Offiziell soll die Reform der Gewährleistungsansprüche noch nicht für das Weihnachtsgeschäft gelten, die großen Handelsketten preschen aber vor und gewähren den Kunden die Zwei-Jahres-Garantie schon für die Weihnachtseinkäufe. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.11.2001)