Die meisten Abkommen, die bis zum Zwei-Plus-Vier-Vertrag geschlossen wurden - wie der Überleitungsvertrag und das Londoner Schuldenabkommen - enthielten die Klausel, daß eine Lösung der Reparationsfrage einem endgültigen Friedensvertrag vorbehalten sei.
( Quelle: Junge Freiheit 2000)