Zweistufigkeit

  1. Die Beschreibung des Rechtsetzungsvorgangs mit dem Bild der Zweistufigkeit drückt allerdings in stärkerem Maße eine Formalisierung des Rechtsetzungsverfahrens in bestimmte Abschnitte aus, als sie tatsächlich in allen Fällen anzutreffen ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Diese Zweistufigkeit, die zu einem sicherlich wenig befriedigenden Zwischenstadium vor dem Inkrafttreten des Erstreckungsgesetzes geführt hat, erschien im Zeitpunkt der Verhandlungen über den Einigungsvertrag gleichwohl als die bessere Lösung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)