Zweitgeräte

  1. Dagegen sind Autoradios als Zweitgeräte gebührenfrei. ( Quelle: Die Welt Online vom 11.11.2004)
  2. DVB-T sei ursprünglich für Zweitgeräte und mobile Geräte gedacht gewesen, betont Hansen. ( Quelle: Handelsblatt vom 22.08.2005)
  3. Denn die Regelung, dass jeder Privathaushalt nur maximal ein Radio- und ein TV-Gerät anmelden muss und Zweitgeräte im Haushalt oder im Zweitwagen gebührenfrei sind, gilt nur für Ehepaare. ( Quelle: Spiegel Online vom 15.11.2003)
  4. Dies gilt insb. für die hier maßgebliche, eine Rundfunkgebührenfreiheit für Zweitgeräte normierende Vorschrift des Art. 6 I StV, deren Voraussetzungen beim Kl. unstreitig vorliegen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)