Zwischengruppen

  1. Das gilt dann auch für die Eingruppierung in die a- Gruppen und hier für die Höhergruppierung nach Gehaltsgruppe C 7a, da auch für diese Zwischengruppen eine Ausnahme in den Allgemeine Bestimmungen über die Eingruppierung nicht gemacht ist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)