Das dadurch verbürgte Maß an Rechtssicherheit soll nicht durch privatautonome, im ArbRecht ohnehin zweifelhafte Parteidispositionen wieder nivelliert werden (a.A. Herschel, AuR 1971, 257, 259).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Bis zum Jahresende muss die Fußball-Abteilung, die MSV Duisburg GmbH & Co KG a.A, bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) entsprechende Sparpläne vorlegen.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 13.12.2002)