Dreßel vermutet, die einzelnen Geschichtswerkstätten wagten es nicht länger, über ihre lokalen Projekte zu publizieren, wenn zuvor ein renommierter Historiker internationale Probleme abhandelt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Selbst wenn deshalb das LAG die Einzelbekundungen des Zeugen J. nicht ausdrücklich und im einzelnen (wortwörtlich) abhandelt, so liegt dennoch keine Verletzung des § 286 ZPO vor.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)