Wann ein Architektenwerk, das auch die Leistungsphase nach § 15 II Nr. 9 HOAI umfaßt, abnahmereif hergestellt ist, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Kl. selbst läßt vielmehr keinen Zweifel daran, daß sie ihr Werk damals für - abnahmereif - fertiggestellt hielt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)