abordnen

  1. Grundsätzlich müßten sich die Staatsdiener jederzeit an einen anderen Ort versetzen, abordnen oder umsetzen lassen und notfalls eine andere Arbeit verrichten, sagte der rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)