abzubüßen

  1. T. hatte noch über fünf Jahre seiner sechsjährigen Strafe abzubüßen. ( Quelle: TAZ 1987)
  2. Einem städtischen Boten, der für Sünden aus lange vergangener Zeit immer noch eine Reststrafe abzubüßen hat, steht ein Gnadenerweis im Sinne einer Tilgung in Aussicht. ( Quelle: Die Zeit (11/1970))
  3. Die Überweisung in eines der Landwirtschaftsgefängnisse bietet den Häftlingen die Möglichkeit, ihre Strafen wesentlich schneller abzubüßen: Jeder Arbeitstag in diesen Haftanstalten zählt doppelt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)