als Hinweis

  1. Den Sinneswandel des Regierenden nimmt Hofer als Hinweis auf das, was kommt: Die Deutschlandhalle fällt, mit ihr die Eissporthalle, die 1972 als Provisorium errichtet wurde. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Wäre es so, dann könnte man Naumanns Zwischenruf als Hinweis dafür nehmen, daß nun eine unbefangenere und gerade deswegen tiefer reichende Debatte über die NS-Zeit, die vergangen ist und doch gewärtig bleiben muß, beginnen kann und soll. ( Quelle: Welt 1998)
  3. Damit nicht genug: Laut Bundesamt verzichten die Hersteller bislang sogar darauf, für ihre modernen Geräte, die auch diesen Grenzwert unterschreiten, den blauen Engel als Hinweis auf besondere Umweltverträglichkeit zu beantragen. ( Quelle: Abendblatt vom 16.12.2003)
  4. Beobachter werteten den Konflikt als Hinweis darauf, dass die Zentralregierung die Region nicht zu kontrollieren vermag. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.09.2002)
  5. SPD und Grüne werteten den Vorfall als Hinweis auf Defizite im Strafvollzug. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.07.2005)
  6. Nach der Aufdeckung eines neuen Korruptionsskandals um den früheren Eisenbahn-Chef Necci wird die Abhöraffäre auch als Hinweis auf "okkulte Verschwörungen" gegen die Politik gewertet. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  7. Das dauert, doch ein anderes Urteil gilt bereits als Hinweis auf die Richtung, in die juristische Würdigungen laufen mögen: Kürzlich gaben die Richter den enteigneten Erben von DDR-Bauern Recht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.02.2004)
  8. Schneider-Poetsch, Hansjörg Köln Phytochrom in Moosen und Farnen: Diversifikation von Strukturen des pflanzlichen Photorezeptors Phytochrom als Hinweis auf frühe Evolution der Gefäßpflanzen. ( Quelle: Jahresbericht DFG 1995)
  9. Ihre fernöstliche Mode wurde am gestrigen Abend auch im Roten Rathaus vorgestellt - als Hinweis auf den Länderschwerpunkt Indien der 4. Asien-Pazifik-Wochen im kommenden Jahr. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.02.2002)
  10. Es ist ihm nach heute herrschender Meinung vielmehr unbenommen, als Hinweis auf sein Unternehmen eine Geschäftsbezeichnung zu führen - vielfach Etablissementbezeichnung genannt -. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)