Willenserklärungen des Konkursverwalters dieser Art sind nur sehr bedingt als solche anzusehen, die i.S. der obigen Literaturauffassung "unter Anwesenden" erfolgen und bei Formmängeln den alsbaldigen Widerspruch erfordern.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Rüde formulierte Zeitgeiststücke, für den alsbaldigen Ex-und-hopp-Gebrauch bestimmt.
( Quelle: DIE WELT 2000)