amtsärztlicherseits

  1. Sie verbleiben somit zunächst auf Dauer im Beamtenverhältnis auf Probe, es sei denn, Ihr Gesundheitszustand bessert sich so, daß die gesundheitliche Eignung zum Beamten auf Lebenszeit amtsärztlicherseits festgestellt werden kann. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)