angefangenen

  1. Die Haftung der Deutschen Bahn AG belaufe sich bei grober Fahrlässigkeit auf 50 DM pro Gepäckstück je angefangenen 24 Stunden und bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 DM pro Stück je angefangene 24 Stunden, heißt es. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Dabei gelte es, "den angefangenen Reformprozeß weiterzuführen". ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. In der wegen eines Flutlichtausfalls um zehn Minuten verspätet angefangenen Partie geriet Deinste in Rückstand (12. Minute), den Stefan Hanno egalisierte (31.). ( Quelle: Abendblatt vom 06.12.2003)